Berlin – Seit heute ist das Verbot der Nachschusspflicht für Privatkunden in Deutschland für alle CFD-Anbieter rechtlich bindend. Damit verbietet die deutsche Finanzaufsicht BaFin offiziell den Vertrieb, die Vermarktung sowie den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (CFDs) mit Nachschusspflicht. Der internationale Forex- und CFD-Broker Admiral Markets begrüßt das Inkrafttreten als sinnvollen Schritt für die gesamte Branche.

Nun ist es offiziell: Ab heute ist für die gesamte CFD-Branche eine Nachschusspflicht für Kunden mit Hauptwohnsitz in Deutschland nicht mehr gestattet. Entsprechende Pläne hatte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bereits im Dezember 2016 angekündigt. Anfang Mai 2017 erließ die deutsche Finanzaufsicht dann eine Allgemeinverfügung nach §4b WpHG und schränkte den CFD-Handel damit ein. Allen Anbietern von CFDs wurde eine Übergangsfrist von drei Monaten gewährt, um ihr Geschäftsmodell anzupassen.

„Diese Entscheidung war ein wichtiger Schritt zum Schutz der Privatanleger, welche nur allzu oft die Tragweite der besagten Nachschusspflicht nicht abschätzen konnten. Bei Admiral Markets UK genießt der Schutz unserer Kunden oberste Priorität. Deshalb haben wir bereits vor einigen Jahren eine Negative Balance Protection Policy eingeführt, die den Anlegern Schutz vor Nachschusspflichten weitestgehend geboten hat“, sagt Jens Chrzanowski, Mitglied im globalen Management Board der Admiral Markets Group AS.

Bei CFDs mit Nachschusspflicht handeln Anleger nicht nur mit ihrem eingesetzten Geld, sondern müssen Geld nachschießen, wenn die auszugleichende Differenz den Kapitaleinsatz übersteigt. „Man sollte nicht vergessen, dass Contracts for Difference gehebelte Finanzinstrumente sind. Dadurch wird der tatsächlich eingesetzte Betrag durch die Höhe des gewählten Hebels vervielfacht“, gibt Chrzanowski zu bedenken. Darüber können Trader mit einem größeren Handelsvolumen agieren, als diese tatsächlich auf dem Konto zur Verfügung haben. Und im schlimmsten Fall ein Vielfaches ihres Geldes verlieren.

„Wir freuen uns, dass die BaFin hier gehandelt hat und der Schutz vor Nachschusspflichten ab heute für die gesamte Branche in Deutschland gültig ist. Ich gehe davon aus, dass viele, bisherige Optionsschein- und Zertifikate-Trader in Deutschland, sich nun CFDs genauer anschauen werden, da die Nachschusspflicht absolut ausgeschlossen ist. Der Kostenvorteil, die Schnelligkeit, die Realtime-Kurse sowie die fortgeschrittene, kostenlose Handelssoftware sind nur einige Vorteile im Vergleich zu diesen klassischen Hebelprodukten“, erläutert Jens Chrzanowski.

Admiral Markets arbeitet mit allen relevanten Regulierungen und Aufsichtsbehörden zusammen. Die Risikoaufklärung und das Risiko-Management der Kunden war und ist für den Broker seit Jahren besonders wichtig. Hebelprodukte wie Forex und CFDs sind nicht für jeden geeignet, da der Hebeleffekt mögliche Gewinne wie auch die Verluste multipliziert. Allen Tradern, die diese Chancen und Risiken eingehen möchten, steht Admiral Markets weiterhin als verlässlicher Partner zur Seite.